AGB Veranstaltungen im Großkandlerhaus
Es ist unser persönliches Anliegen Ihren Tag im Großkandlerhaus perfekt zu gestalten. Damit das gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events (AGB) Großkandlerhaus / Caroline Vlasek – hier auch Auftragnehmerin genannt
Geltungsbereich
Diese AGBs gelten für alle mit der Auftragnehmerin vereinbarten Veranstaltungskosten inkl. Catering, Equipment, Personal, Organisation, Miete, Locationmiete, Zimmermiete, usw. Diese AGBs gelten für alle Veranstaltungen, für die von der Auftragnehmerin Leistungen und/oder Produkte geliefert werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge mit juristischen als auch natürlichen Personen.
Reservierungen und Stornierungen
Wir sind im Fall von Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir in so einem Fall Sie nicht nochmal extra benachrichtigen.
Stornofristen
Eine Stornierung ist bis 8 Monate vor dem Veranstaltungstag möglich, die Reservierungs-Pauschale wird nicht mehr zurück erstattet. Danach erheben wir folgende Stornopauschalen:
50% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 8. bis 6. Monat der Veranstaltung. 75% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 6. bis 1. Monat der Veranstaltung
danach werden 100% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Sonstiges
- Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Behandlung der Räume und Einrichtungen sowie Materialien, und stellt das Haus/die Location von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Auftragnehmerin nicht gestattet.
- Das Abbrennen von Feuerwerken kann nur mit behördlicher Genehmigung und mit Absprache der Geschäftsführung (Auftragnehmerin) im Vorfeld genehmigt werden.
- Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
Sãmtliche vom Veranstalter oder von Gästen mitgebrachten Gegenstände sowie deren Verpackungen sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen.
Haftung für Wertgegenstände
Wertgegenstände ( wie z.B.: Maschinen, Bilder, Bargeld, Ausstellungsgegenstände, Geschenke aller Art, ect.…) welche von den Teilnehmern der Veranstaltung oder vom Veranstalter selbst ein- bzw. mitgebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung des Auftragnehmers, auch wenn sie in der Location Großkandlerhaus (Indoor oder Outdoor) gelagert werden.
Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind in Euro und durch Überweisung nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu entrichten. Anzahlungen können nicht zurückgefordert werden. Anzahlungen für die Veranstaltung und die Locationreservierung verfallen bei Nichtnutzung.
Wertsicherungsklausel
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für das aktuelle Monat der Rechnung errechnete Indexzahl. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
Fotos
Die Auftragnehmerin ist berechtigt und der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu, dass von der beauftragten Veranstaltung, der Dekoration und Speisen Fotos gemacht, diese auf den Webseiten veröffentlicht und für Werbezwecke (Drucksorten, Internetportale, Printmedien, etc.) verwendet werden dürfen. Wir gehen sehr sorgsam mit der Nutzung von Bildern mit Personen um und fragen immer um persönliche Zustimmung.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Steyr/OÖ als vereinbart.
Mit der Auftragserteilung, auch per Mail akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen.
Großkandlerhaus, Dambachstraße 113, A‑4451 Gasten, www.grosskandlerhaus.at, office@grosskandlerhaus.at