AGB für Veranstaltungen im Großkandlerhaus
Es ist unser persönliches Anliegen Ihren Tag im Großkandlerhaus perfekt zu gestalten. Damit das gelingt, bitten wir Sie um
Verständnis dafür, dass wir Reservierungen nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen im
Großkandlerhaus, Dambachstraße 113, 4451 Garsten.
Vertragspartnerin ist Caroline Vlasek, Betreiberin des Großkandlerhauses (im Folgenden „Auftragnehmerin“).
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich der Bereitstellung von Räumlichkeiten (Location) sowie der
organisatorischen Betreuung von Veranstaltungen. Catering- und sonstige Fremdleistungen werden, sofern nicht anders
vereinbart, durch externe Dienstleister erbracht und gesondert beauftragt.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher:innen als auch für Unternehmer:innen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E‑Mail) durch die Auftragnehmerin zustande. Mit der
Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
3. Leistungen
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen
der schriftlichen Vereinbarung.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen in der Leistungserbringung
vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab
Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zur Sicherstellung der Reservierung zu verlangen.
Anzahlungen werden im Falle einer Stornierung gemäß den Stornobedingungen angerechnet.
5. Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin möglich.
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Bei späterer Stornierung werden folgende Pauschalen, bezogen auf den vereinbarten Paket-Basispreis laut Angebot,
verrechnet:
• 50 % ab 8 Monate bis 6 Monate vor dem Termin
• 75 % ab 6 Monate bis 1 Monat vor dem Termin
• 100 % ab 1 Monat vor dem Termin
Bereits beauftragte Leistungen Dritter (z. B. Catering, Technik, Ausstattung) sind zusätzlich in jener Höhe zu ersetzen, in der
sie der Auftragnehmerin tatsächlich in Rechnung gestellt werden.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen
Für Verbraucher:innen besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
7. Nutzung der Location
Die überlassenen Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln. Sämtliche vom Auftraggeber oder von Gästen eingebrachten
Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Entfernung und Lagerung
auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen. Für die Dauer der Lagerung kann ein angemessenes Entgelt verrechnet werden.
Das Abbrennen von Feuerwerken, pyrotechnischen Gegenständen sowie der Einsatz offener Flammen im Außen- und
Innenbereich der Location ist grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und der Vorlage sämtlicher
erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
8. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar oder Außenanlagen, die durch ihn oder ihm zurechenbare
Personen verursacht werden.
Dekorationen oder sonstige Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin angebracht werden.
9. Haftung der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung
für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.
Für Wertgegenstände, die vom Auftraggeber oder von Gästen eingebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
10. Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder
sonstige unvorhersehbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
Bereits erbrachte und nachweislich angefallene Leistungen sind anteilig zu vergüten. Die Parteien werden sich nach
Möglichkeit um einen Ersatztermin bemühen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Foto- und Werberechte
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Fotos der Veranstaltung (insbesondere Räumlichkeiten, Dekoration, Ablauf) zu
erstellen und für Werbezwecke zu verwenden.
Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, werden ausschließlich mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.
Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
12. Wertsicherung
Es wird die Wertbeständigkeit der vereinbarten Entgelte vereinbart. Als Maßstab dient der von der Statistik Austria
veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Ausgangspunkt ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl.
13. Gerichtsstand
Für Unternehmer:innen wird als Gerichtsstand Steyr vereinbart. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.
Caroline Vlasek – Großkandlerhaus
Dambachstraße 113
4451 Garsten
