AGB für Ver­an­stal­tun­gen im Großkandlerhaus

Es ist unser per­sön­li­ches Anlie­gen Ihren Tag im Groß­kand­ler­haus per­fekt zu gestal­ten. Damit das gelingt, bit­ten wir Sie um
Ver­ständ­nis dafür, dass wir Reser­vie­run­gen nur auf Basis der fol­gen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen vornehmen:

1. Ver­trags­part­ner und Gel­tungs­be­reich
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für sämt­li­che Ver­trä­ge über die Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen im
Groß­kand­ler­haus, Dam­bach­stra­ße 113, 4451 Gars­ten.
Ver­trags­part­ne­rin ist Caro­li­ne Vla­sek, Betrei­be­rin des Groß­kand­ler­hau­ses (im Fol­gen­den „Auf­trag­neh­me­rin“).
Die Auf­trag­neh­me­rin erbringt Leis­tun­gen im Bereich der Bereit­stel­lung von Räum­lich­kei­ten (Loca­ti­on) sowie der
orga­ni­sa­to­ri­schen Betreu­ung von Ver­an­stal­tun­gen. Cate­ring- und sons­ti­ge Fremd­leis­tun­gen wer­den, sofern nicht anders
ver­ein­bart, durch exter­ne Dienst­leis­ter erbracht und geson­dert beauf­tragt.
Die­se AGB gel­ten sowohl für Verbraucher:innen als auch für Unternehmer:innen.

2. Ver­trags­ab­schluss
Ein Ver­trag kommt durch schrift­li­che Bestä­ti­gung (auch per E‑Mail) durch die Auf­trag­neh­me­rin zustan­de. Mit der
Auf­trags­er­tei­lung erklärt der Auf­trag­ge­ber, die­se AGB zur Kennt­nis genom­men zu haben und ihnen zuzustimmen.

3. Leis­tun­gen
Der Umfang der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen ergibt sich aus dem jewei­li­gen Ange­bot. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen bedür­fen
der schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung.
Die Auf­trag­neh­me­rin ist berech­tigt, gering­fü­gi­ge, sach­lich gerecht­fer­tig­te Ände­run­gen in der Leis­tungs­er­brin­gung
vor­zu­neh­men, sofern die­se den Gesamt­cha­rak­ter der Ver­an­stal­tung nicht wesent­lich beeinträchtigen.

4. Prei­se und Zah­lungs­be­din­gun­gen
Alle Prei­se ver­ste­hen sich in Euro. Sofern nicht anders ver­ein­bart, sind Rech­nun­gen inner­halb von 7 Tagen ab
Rech­nungs­er­halt ohne Abzug zu beglei­chen.
Die Auf­trag­neh­me­rin ist berech­tigt, ange­mes­se­ne Anzah­lun­gen zur Sicher­stel­lung der Reser­vie­rung zu ver­lan­gen.
Anzah­lun­gen wer­den im Fal­le einer Stor­nie­rung gemäß den Stor­no­be­din­gun­gen angerechnet.

5. Stor­no­be­din­gun­gen
Eine kos­ten­freie Stor­nie­rung ist bis 8 Mona­te vor dem ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min mög­lich.
Sei­te von 1 3
Bei spä­te­rer Stor­nie­rung wer­den fol­gen­de Pau­scha­len, bezo­gen auf den ver­ein­bar­ten Paket-Basis­preis laut Ange­bot,
ver­rech­net:
• 50 % ab 8 Mona­te bis 6 Mona­te vor dem Ter­min
• 75 % ab 6 Mona­te bis 1 Monat vor dem Ter­min
• 100 % ab 1 Monat vor dem Ter­min
Bereits beauf­trag­te Leis­tun­gen Drit­ter (z. B. Cate­ring, Tech­nik, Aus­stat­tung) sind zusätz­lich in jener Höhe zu erset­zen, in der
sie der Auf­trag­neh­me­rin tat­säch­lich in Rech­nung gestellt wer­den.
Dem Auf­trag­ge­ber bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass kein oder ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist.

6. Rück­tritts­recht für Verbraucher:innen
Für Verbraucher:innen besteht grund­sätz­lich ein Rück­tritts­recht gemäß Fern- und Aus­wärts­ge­schäf­te-Gesetz (FAGG).
Ein Rück­tritts­recht besteht jedoch nicht bei Ver­trä­gen über Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gun­gen,
wenn für die Ver­trags­er­fül­lung ein bestimm­ter Ter­min oder Zeit­raum vor­ge­se­hen ist.

7. Nut­zung der Loca­ti­on
Die über­las­se­nen Räum­lich­kei­ten sind pfleg­lich zu behan­deln. Sämt­li­che vom Auf­trag­ge­ber oder von Gäs­ten ein­ge­brach­ten
Gegen­stän­de sind nach der Ver­an­stal­tung unver­züg­lich zu ent­fer­nen.
Kommt der Auf­trag­ge­ber die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, ist die Auf­trag­neh­me­rin berech­tigt, die Ent­fer­nung und Lage­rung
auf Kos­ten des Auf­trag­ge­bers vor­zu­neh­men. Für die Dau­er der Lage­rung kann ein ange­mes­se­nes Ent­gelt ver­rech­net wer­den.
Das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken, pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­den sowie der Ein­satz offe­ner Flam­men im Außen- und
Innen­be­reich der Loca­ti­on ist grund­sätz­lich unter­sagt.
Aus­nah­men bedür­fen einer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Zustim­mung der Auf­trag­neh­me­rin und der Vor­la­ge sämt­li­cher
erfor­der­li­cher behörd­li­cher Genehmigungen.

8. Haf­tung des Auf­trag­ge­bers
Der Auf­trag­ge­ber haf­tet für alle Schä­den an Gebäu­de, Inven­tar oder Außen­an­la­gen, die durch ihn oder ihm zure­chen­ba­re
Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den.
Deko­ra­tio­nen oder sons­ti­ge Gegen­stän­de dür­fen nur nach vor­he­ri­ger Zustim­mung der Auf­trag­neh­me­rin ange­bracht werden.

9. Haf­tung der Auf­trag­neh­me­rin
Die Auf­trag­neh­me­rin haf­tet nur für Schä­den, die auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten beru­hen. Eine Haf­tung
für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist – außer bei Per­so­nen­schä­den – aus­ge­schlos­sen.
Für Wert­ge­gen­stän­de, die vom Auf­trag­ge­ber oder von Gäs­ten ein­ge­bracht wer­den, wird kei­ne Haf­tung übernommen.

10. Höhe­re Gewalt
Kann die Ver­an­stal­tung auf­grund von höhe­rer Gewalt (ins­be­son­de­re Natur­er­eig­nis­se, behörd­li­che Anord­nun­gen oder
sons­ti­ge unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se) nicht durch­ge­führt wer­den, sind bei­de Par­tei­en von ihren Leis­tungs­pflich­ten befreit.
Bereits erbrach­te und nach­weis­lich ange­fal­le­ne Leis­tun­gen sind antei­lig zu ver­gü­ten. Die Par­tei­en wer­den sich nach
Mög­lich­keit um einen Ersatz­ter­min bemü­hen.
Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che sind ausgeschlossen.

11. Foto- und Wer­be­rech­te
Die Auf­trag­neh­me­rin ist berech­tigt, Fotos der Ver­an­stal­tung (ins­be­son­de­re Räum­lich­kei­ten, Deko­ra­ti­on, Ablauf) zu
erstel­len und für Wer­be­zwe­cke zu ver­wen­den.
Fotos, auf denen Per­so­nen erkenn­bar sind, wer­den aus­schließ­lich mit deren aus­drück­li­cher Zustim­mung ver­öf­fent­licht.
Die Ver­ar­bei­tung erfolgt im Ein­klang mit den gel­ten­den daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen (ins­be­son­de­re DSGVO).
Eine erteil­te Ein­wil­li­gung kann jeder­zeit wider­ru­fen werden.

12. Wert­si­che­rung
Es wird die Wert­be­stän­dig­keit der ver­ein­bar­ten Ent­gel­te ver­ein­bart. Als Maß­stab dient der von der Sta­tis­tik Aus­tria
ver­öf­fent­lich­te Ver­brau­cher­preis­in­dex 2020 (VPI 2020) oder ein an sei­ne Stel­le tre­ten­der Index.
Aus­gangs­punkt ist die zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses ver­öf­fent­lich­te Indexzahl.

13. Gerichts­stand
Für Unternehmer:innen wird als Gerichts­stand Steyr ver­ein­bart. Für Verbraucher:innen gel­ten die gesetz­li­chen
Gerichts­stän­de.

14. Schluss­be­stim­mun­gen
Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen
unbe­rührt.

Caro­li­ne Vla­sek – Groß­kand­ler­haus
Dam­bach­stra­ße 113
4451 Gars­ten

 

Kon­takt
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Großkandlerhaus
Caroline Vlasek

Dambachstraße 113
A 4451 Garsten/Unterdambach

caroline.vlasek@grosskandlerhaus.at
Mobil +43 660 490 32 13
Festnetz +43 7252 43819