AGB Ver­an­stal­tun­gen im Großkandlerhaus

Es ist unser per­sön­li­ches Anlie­gen Ihren Tag im Groß­kand­ler­haus per­fekt zu gestal­ten. Damit das gelingt, bit­ten wir Sie um Ver­ständ­nis dafür, dass wir Reser­vie­run­gen und Bewir­tun­gen nur auf Basis der fol­gen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen vor­neh­men:

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Events (AGB) Groß­kand­ler­haus / Caro­li­ne Vla­sek – hier auch Auf­trag­neh­me­rin genannt

Gel­tungs­be­reich

Die­se AGBs gel­ten für alle mit der Auf­trag­neh­me­rin ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tungs­kos­ten inkl. Cate­ring, Equip­ment, Per­so­nal, Orga­ni­sa­ti­on, Mie­te, Loca­ti­onmie­te, Zim­mer­mie­te, usw. Die­se AGBs gel­ten für alle Ver­an­stal­tun­gen, für die von der Auf­trag­neh­me­rin Leis­tun­gen und/oder Pro­duk­te gelie­fert wer­den.
Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten sowohl für Ver­trä­ge mit juris­ti­schen als auch natür­li­chen Personen.

Reser­vie­run­gen und Stornierungen

Wir sind im Fall von Reser­vie­run­gen regel­mä­ßig gezwun­gen, ande­re Gäs­te abzu­wei­sen. Der Scha­den, der uns durch eine Nicht­ein­hal­tung von Reser­vie­run­gen ent­steht, ist vor die­sem Hin­ter­grund erheb­lich. Wir bit­ten des­halb um Ver­ständ­nis dafür, dass wir uns vor­be­hal­ten, die­sen Scha­den gege­be­nen­falls nach Maß­ga­be der nach­fol­gen­den Rege­lun­gen gel­tend zu machen. Bit­te ver­ste­hen Sie auch, dass wir in so einem Fall Sie nicht noch­mal extra benachrichtigen.

Stor­no­fris­ten

Eine Stor­nie­rung ist bis 8 Mona­te vor dem Ver­an­stal­tungs­tag mög­lich, die Reser­vie­rungs-Pau­scha­le wird nicht mehr zurück erstat­tet.  Danach erhe­ben wir fol­gen­de Stor­no­pau­scha­len:
50% des zu erwar­ten­den Umsat­zes – bei Stor­nie­rung ab dem 8. bis 6. Monat der Ver­an­stal­tung. 75% des zu erwar­ten­den Umsat­zes – bei Stor­nie­rung ab dem 6. bis 1. Monat der Ver­an­stal­tung
danach wer­den 100% des zu erwar­ten­den Umsat­zes fäl­lig sowie even­tu­el­le For­de­run­gen von exter­nen Zulie­fe­rern oder Drittfirmen.

Sons­ti­ges

  • Der Ver­an­stal­ter haf­tet für die pfleg­li­che Behand­lung und ord­nungs­ge­mä­ße Behand­lung der Räu­me und Ein­rich­tun­gen sowie Mate­ria­li­en, und stellt das Haus/die Loca­ti­on von allen Ansprü­chen Drit­ter aus der Über­las­sung frei. Das eigen­stän­di­ge Anbrin­gen von Deko­ra­ti­ons­ma­te­ri­al oder sons­ti­gen Gegen­stän­den ist ohne aus­drück­li­che vor­he­ri­ge Geneh­mi­gung der Auf­trag­neh­me­rin nicht gestattet.
  • Das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken kann nur mit behörd­li­cher Geneh­mi­gung und mit Abspra­che der Geschäfts­füh­rung (Auf­trag­neh­me­rin) im Vor­feld geneh­migt werden.
  • Für Beschä­di­gun­gen jeder Art haf­tet der Ver­an­stal­ter ohne Verschuldensnachweis.

Sãmt­li­che vom Ver­an­stal­ter oder von Gäs­ten mit­ge­brach­ten Gegen­stän­de sowie deren Ver­pa­ckun­gen sind vom Ver­an­stal­ter nach der Ver­an­stal­tung unver­züg­lich zu ent­fer­nen. Kommt der Ver­an­stal­ter sei­ner Ent­sor­gungs­pflicht nicht unver­züg­lich nach, so ist das Haus berech­tigt, die Ent­fer­nung und Lage­rung zu Las­ten des Ver­an­stal­ters vor­zu­neh­men. Ver­blei­ben die Gegen­stän­de im Ver­an­stal­tungs­raum, kann das Haus für die Dau­er des Ver­blei­bes Raum­mie­te berechnen.

Haf­tung für Wertgegenstände

Wert­ge­gen­stän­de ( wie z.B.: Maschi­nen, Bil­der, Bar­geld, Aus­stel­lungs­ge­gen­stän­de, Geschen­ke aller Art, ect.…) wel­che von den Teil­neh­mern der Ver­an­stal­tung oder vom Ver­an­stal­ter selbst ein- bzw. mit­ge­bracht wer­den, unter­lie­gen kei­nes­falls der Haf­tung des Auf­trag­neh­mers, auch wenn sie in der Loca­ti­on Groß­kand­ler­haus (Indoor oder Out­door) gela­gert werden.

Zah­lung

Sofern nicht anders ver­ein­bart, gel­ten die fol­gen­den Zah­lungs­be­din­gun­gen: Zah­lun­gen sind in Euro und durch Über­wei­sung nach Rech­nungs­er­halt ohne Abzug zu ent­rich­ten. Anzah­lun­gen kön­nen nicht zurück­ge­for­dert wer­den. Anzah­lun­gen für die Ver­an­stal­tung und die Loca­ti­on­re­ser­vie­rung ver­fal­len bei Nichtnutzung.

Wert­si­che­rungs­klau­sel

Es wird aus­drück­lich Wert­be­stän­dig­keit der For­de­rung plus Neben­for­de­rung ver­ein­bart. Als Maß zur Berech­nung der Wert­be­stän­dig­keit dient der von der Sta­tis­tik Aus­tria monat­lich ver­laut­bar­te Ver­brau­cher­preis­in­dex 2020 (Basis­jahr 2020) oder ein an sei­ne Stel­le tre­ten­der Index.
Als Bezugs­grö­ße für die­sen Ver­trag dient die für das aktu­el­le Monat der Rech­nung errech­ne­te Index­zahl. Alle Ver­än­de­rungs­ra­ten sind auf eine Dezi­mal­stel­le zu berechnen.

Fotos

Die Auf­trag­neh­me­rin ist berech­tigt und der Auf­trag­ge­ber stimmt dem aus­drück­lich zu, dass von der beauf­trag­ten Ver­an­stal­tung, der Deko­ra­ti­on und Spei­sen Fotos gemacht, die­se auf den Web­sei­ten ver­öf­fent­licht und für Wer­be­zwe­cke (Druck­sor­ten, Inter­net­por­ta­le, Print­me­di­en, etc.) ver­wen­det wer­den dür­fen. Wir gehen sehr sorg­sam mit der Nut­zung von Bil­dern mit Per­so­nen um und fra­gen immer um per­sön­li­che Zustimmung.

Gerichts­stand

Als Gerichts­stand gilt Steyr/OÖ als ver­ein­bart.
Mit der Auf­trags­er­tei­lung, auch per Mail akzep­tie­ren Sie unse­re Geschäfts­be­din­gun­gen.
Groß­kand­ler­haus, Dam­bach­stra­ße 113, A‑4451 Gas­ten, www.grosskandlerhaus.atoffice@grosskandlerhaus.at

Kon­takt
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Großkandlerhaus
Caroline Vlasek

Dambachstraße 113
A 4451 Garsten/Unterdambach

caroline.vlasek@grosskandlerhaus.at
Mobil +43 660 490 32 13
Festnetz +43 7252 43819